Seit 1967 gibt es den Bund Evangelisch-Lutherischer Kirchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein (BELK). Zunächst war es eine Zusammenarbeit in Form einer Arbeitsgemeinschaft. Heute sind in ihm die lutherischen Kirchen von Basel, Bern, Genf (deutsch – und englischsprachig), Vaduz und Zürich zusammengeschlossen. Jede von ihnen hat ihre eigene Prägung: von ihrer Entstehungsgeschichte her, durch ihr kantonales und lokales kirchliches und vor allem durch ihr sprachliches Umfeld, durch die Reihe ihrer Vorstandsvorsitzenden und Pfarrerinnen und Pfarrer. Jede von ihnen nennt sich Evangelisch-Lutherische Kirche in….( hier folgt die Ortsangabe) und bekundet damit auch ihre Eigenständigkeit und ihr je eigenes Profil.
Die Aufgabe des BELK besteht nun darin, die Verbundenheit der lutherischen Gemeinden untereinander zu fördern. Dazu gibt es eine klare Grundhaltung: die Aufgaben des Bundes sind denjenigen der Mitgliedskirchen nicht über- sondern zugeordnet. Der Bund stellt sich in den Dienst seiner Mitgliedskirchen. Dieses tut er zum Beispiel damit, dass er Lektoren/Lektorinnen – und KirchenvorsteherInnenseminare veranstaltet, zum Pfarrkonvent einlädt und die Interessen der fünf Evangelisch-Lutherischen Kirchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein nach aussen hin vertritt.
Die Bundesversammlung ist das Entscheidungsorgan des BELK. In der Regel tritt sie einmal jährlich zusammen, um sowohl administrative Belange wie auch theologische Fragen zu diskutieren und wo nötig, Entscheidungen zu treffen. Jede Mitgliedskirche ist dabei durch drei Delegierte vertreten, von denen einer/eine der/die PfarrerIn ist. Die Bundesversammlung wählt den Bundesvorstand und den/die PräsidentIn. Der Bundesvorstand wird jeweils für 2 Jahre gewählt, wobei Wiederwahl möglich ist. Er besteht aus dem/der PräsidentIn, dem/der VizeperäsidentIn, dem/der SchriftführerIn, dem/ der KassenwartIn und weiteren Mitgliedern. Jede Gemeinde sollte, wenn möglich, in ihm vertreten sein (aktuelle Satzung). Die bisherigen Präsidentinnen und Präsidenten des Bundes (in Klammern das Jahr ihrer Wahl):
Dr. Peter Wepfer (1972)
Otto Diener (1974)
Ingalisa Reicke (1990)
Dr. Herbert Burmeister (1992)
Barbara Blum (1996)
Gottfried Daub (1998)
Ed. Henry Newman (2002)
Dagmar Magold (2006)
Elisabeth Benn (2012)
Jörg Winkelströter (2016)
Zum Pfarrkonvent kommen die in den Gemeinden des Bundes tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer regelmässig zusammen. Sie wählen aus ihrer Mitte einen leitenden Geistlichen. Jede und jeder bringt ihre/seine Fragen und Vorstellungen ein. Im gegenseitigen spirituellen Austausch und in der kollegialen Beratung entsteht Interesse am gemeinsamen Wirken in und für die Gemeinden und für den Bund. Als Gäste nehmen weitere in der Schweiz tätige lutherische PfarrerInnen an den Treffen des Pfarrkonvents teil.
Was für die Hauptamtlichen der Pfarrkonvent darstellt, sind für die Ehrenamtlichen die Lektoren-/Lektorinnenseminare und die KirchenvorsteherInnenseminare. Diese Veranstaltungen dienen dem Zusammenwachsen und dem inneren Zusammenhalt der Mitgliedskirchen. Hier werden in der Regel praxisbezogene Themen wie Gemeindeaufbau- Ökumene- Jugendarbeit- Liturgie, um nur einige Themen zu nennen, besprochen. Als Austauschforum und Ideenbörse haben sie sich über die Jahre bewährt und werden von vielen Gemeindegliedern sehr geschätzt.
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Förderung der Verbundenheit und der gegenseitigen Unterstützung ist die Visitation. 2004 beschloss die Bundesversammlung, die Visitation einzuführen. VerteterInnen aller Gemeinden besuchen eine zum Bund gehörende Kirche. Bei den Besuchen werden Gespräche mit den MitarbeiterInnnen (haupt- und ehrenamtlich) und den Gemeindegliedern geführt und ein gemeinsamer Gottesdienst gefeiert. Die besuchte Gemeinde wird angeregt, miteinander über das eigene Selbstverständnis und ihr Gemeindeleben zu reden. Der Blick aus der Außenperspektive bietet Ansätze für eine konstruktive Kritik. Und die Gemeinden des BELK nehmen sich gegenseitig in ihren Besonderheiten wahr und lernen sich kennen.
Ziel der Besuche ist es aber auch, Erfahrungen auszutauschen und die geschwisterliche Verbindung der Mitgliedskirchen zu festigen und zu stärken. Die Befragung der Gemeindeglieder geschieht anhand eines ausführlichen Fragebogens, der einerseits in sehr kurzer Zeit einen tieferen Einblick in die Einschätzung des Gemeindelebens zulässt und andererseits aber auch die Gemeindeglieder erreicht, die am festgesetzten Visitationstermin nicht teilnehmen können. Darum enthält der Fragebogen eine Vielzahl von Beobachtungsaufgaben:
– zum Selbstverständnis der Gemeindeglieder in ihrer Kirche,
– zum Zusammenleben und -wirken der Gemeinde,
– zu ihren ökumenischen Beziehungen,
– zum Verhältnis zwischen freiwilliger Mitarbeit und den hauptamtlichen Strukturen,
– zu Erwartungen und Wünschen sowohl der jeweiligen Gemeindemitglieder alsauch der Gemeinde insgesamt.